10 sep 2015

Resolution zur "Ein- und Auswanderung" des Internationalen Sozialisten-Kongresses in Stuttgart 1907

Submitted by Anonyme (non vérifié)

Der Kongress erklärt:

Die Ein- und Auswanderung der Arbeiter sind vom Wesen des Kapitalismus ebenso unzertrennliche Erscheinungen wie die Arbeitslosigkeit, Überproduktion und Unterkonsum der Arbeiter. Sie sind oft ein Mittel, den Anteil der Arbeiter an der Arbeitsproduktion herabzusetzen und nehmen zeitweise durch politische, religiöse und nationale Verfolgungen anormale Dimensionen an.

Der Kongress vermag ein Mittel zur Abhülfe der von der Aus- und Einwanderung für die Arbeiterschaft etwa drohenden Folgen nicht in irgendwelchen ökonomischen oder politischen Ausnahmemaßregeln zu erblicken, da diese fruchtlos und ihrem Wesen nach reaktionär sind, also insbesondere nicht in einer Beschränkung der Freizügigkeit und in einem Ausschluß fremder Nationalitäten oder Rassen.

Dagegen erklärt es der Kongress für eine Pflicht der organisierten Arbeiterschaft sich gegen die im Gefolge des Massenimportes unorganisierter Arbeiter vielfach eintretende Herabdrückung ihrer Lebenshaltung zu wehren, und erklärt es außerdem für ihre Pflicht, die Ein- und Ausfuhr von Streikbrechern zu verhindern.

Der Kongress erkennt die Schwierigkeiten, welche in vielen Fällen dem Proletariat eines auf hoher Entwicklungsstufe des Kapitalismus stehenden Landes aus der massenhaften Einwanderung unorganisierter und an niederer Lebenshaltung gewöhnter Arbeiter aus Ländern mit vorwiegend agrarischer und landwirtschaftlicher Kultur erwachsen, sowie die Gefahren, welche ihm aus einer bestimmten Form der Einwanderung entstehen.

Er sieht jedoch in der übrigens auch vom Standpunkt der proletarischen Solidarität verwerflichen Ausschließung bestimmter Nationen oder Rassen von der Einwanderung kein geeignetes Mittel, sie zu bekämpfen. Er empfiehlt daher folgende Maßnahmen:

I. Für das Land der Einwanderung:

1. Verbot der Aus- und Einfuhr derjenigen Arbeiter, welche einen Kontrakt geschlossen haben, der ihnen die freie Verfügung über ihre Arbeitskraft wie ihre Löhne nimmt.

2. Gesetzlichen Arbeiterschutz durch Verkürzung des Arbeitstages, Einführung eines Minimallohnes, Abschaffung des Sweating-Systems und Regelung der Heimarbeit.

3. Abschaffung aller Beschränkungen, welche bestimmte Nationalitäten oder Rassen vom Aufenthalt in einem Lande und den sozialen, politischen und ökonomischen Rechten der Einheimischen ausschließen oder sie ihnen erschweren, weitgehendste Erleichterung der Naturalisation.

4. Für die Gewerkschaften aller Länder sollen dabei folgende Grundsätze allgemeine Geltung haben:

a) Uneingeschränktester Zutritt der eingewanderten Arbeiter in die Gewerkschaften aller Länder,

b) Erleichterung des Eintritts durch Festsetzung angemessener Eintrittsgelder,

c) unentgeltlicher Uebertritt von einer Landesorganisation in die andere bei vorheriger Erfüllung aller Verbindlichkeiten in der bisherigen Landesorganisation,

d) Erstrebung internationaler gewerkschaftlicher Kartelle, durch die eine internationale Durchführung dieser Grundsätze und Notwendigkeiten ermöglicht wird.

5. Unterstützung der Gewerkschaftsorganisationen derjenigen Länder, aus denen sich die Einwanderung in erster Linie rekrutiert.

II. Für das Auswanderungsland:

1. Regste gewerkschaftliche Agitation.

2. Belehrung der Arbeiter und der Öffentlichkeit über den wahren Stand der Arbeitsverhältnisse in den Einwanderungsländern.

3. Reges Einvernehmen der Gewerkschaften mit denen des Einwanderungslandes behufs gemeinsamen Vorgehens in der Frage der Ein- und Auswanderung.

4. Da die Arbeiterauswanderung außerdem oft durch Eisenbahn- und Dampfschiffgesellschaften, durch Landspekulanten und andere Schwindelunternehmungen, durch Erteilung falscher erlogener Versprechungen an die Arbeiter künstlich simuliert wird, verlangt der Kongress:

Ueberwachung der Schiffsagenturen der Auswanderungsbureaus, eventuell gesetzliche oder administrative Maßnahmen gegen diese, um zu verhindern, daß die Auswanderung für die Interessen solcher kapitalistischen Unternehmungen mißbraucht werden.

III. Neureglung des Transportwesens, insbesondere auf den Schiffen, Ueberwachung der Bestimmungen durch Inspektoren mit Disziplinargewalt, welche aus den Reihen der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter des Einwanderungs-sowie Auswanderungslandes zu bestellen sind. Fürsorge für neuankommende Einwanderer, damit sie nicht von vorneherein der Ausbeutung durch die Schmarotzer des Kapitals anheimfallen.

Da der Transport von Auswanderen nur auf internationaler Basis gesetzlich geregelt werden kann, beauftragt der Kongress das Internationale sozialistische Bureau, Vorschläge zur Neuregelung dieser Materie auszuarbeiten, in denen die Einrichtung und Ausrüstung der Schiffe sowie der Luftraum zu normieren ist, welcher auf jeden Auswanderer als Minimum zu entfallen hat, und dabei besonders Gewicht darauf zu legen, daß die einzelnen Auswanderer die Passage direkt mit der Unternehmung vereinbaren, ohne Intervention irgendwelcher Zwischenunternehmer.

Diese Vorschläge sind den Parteileitungen behufs legislativer Verwendung sowie zur Propaganda mitzuteilen.

International: